AGB´s Unterbringung
Jetzt Termin buchenDie allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Unterbringung von Hunden und Katzen in dem Hunde- und Katzenhotel Studer:
Unser Hundehotel ist zertifiziert nach § 11 Abs. 1 Tierschutzverordnung
Alle Preise inkl. der gesetzlichen MwSt.!
- Der/die Auftraggeber/in erklärt, dass das ins Hotel gebrachte Tier in seinem Eigentum steht bzw. er im Auftrag des Eigentümers handelt.
- Der/die Auftraggeber/in erklärt nach bestem Wissen, dass das eingebrachte Tier gesund und frei von Seuchen ist. Der Impfpass ist vorzulegen.
- Der Eigentümer haftet für jeglichen durch sein Tier während dessen Aufenthalts in dem Tierhotel verursachten Personen- und Sachschaden in vollem Umfang.
- Eine Haftung bei Erkrankung des Tieres während dessen Aufenthaltes in dem Hunde- und Katzenhotel übernimmt das Hotel nicht. Eine Haftung für Schäden am Tier wird ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Inhabers oder eines Mitarbeiters des Tierhotels verursacht wurde.
- Für den Hund/die Katze besteht eine gültige Haftpflichtversicherung. Diese ist durch eine entsprechende Bestätigung der Versicherung, die nicht älter als sechs Monate sein darf, nachzuweisen. Der/Die Halter/in tritt für alle von ihm/Ihr und dem Hund/der Katze verursachten Schäden ein, außer bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Tierhotels.
- Für Tiere, die in dem Hotel erkranken und tierärztliche Versorgung bedürfen, trägt der/die Eigentümer/in die vollen Gebühren für Tierarzt, Medikamente, usw.
- Für den Fall, dass der/die Eigentümer/in bzw. Auftraggeber/in das ins Hotel gebrachte Tier nicht vereinbarungsgemäß nach acht Tagen abholt, ist das Hunde- und Katzenhotel berechtigt, das Tier auf Kosten des Hundebesitzers in ein Tierheim abzugeben.
- Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung.
- Der/die Auftraggeber/in versichert, dass:
– das Tier gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Tollwut. usw. geimpft ist.
– jede Impfung mindestens zwei Wochen alt ist und nicht älter als ein Jahr ist.
– das Tier keinerlei Parasiten wie Flöhe, Milben, Zecken, Darmparasiten etc. an und in sich trägt. - Chronische Krankheiten sind dem Hotel vor Hotelbeginn mitzuteilen. Eine Haftung für weitergehende Gesundheitsschäden aufgrund einer vorher nicht genannten chronischen Erkrankung wird ausgeschlossen. Der Kunde Ist ebenfalls verpflichtet das Hotel über Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit bzw. Stressanfälligkeit seines Tieres vor Beginn des Hotelaufenthaltes zu informieren.
- Sollte eine Wurmkur für Spul- und Bandwürmer bei Aufenthaltsbeginn länger als 3 Monate nicht mehr durchgeführt worden sein, wird dies vom Hotelinhaber kostenpflichtig nachgeholt.
- Der/Die Tierhalter/in haftet für alle Schäden, die wegen eines Verstoßes gegen diese Impfpflicht entstehen. Ebenso werden die entstehenden Kosten des Hundehotel-Studer im Falle eines Parasitenbefalls auf den Besitzer übertragen. Dazu gehören neben der Behandlung der anderen Hotelgäste auch die Kosten für den Kammerjäger und andere anfallende Notwendigkeiten.
- Das Hunde- und Katzenhotel übernimmt keine Haftung für etwaige Verletzungen oder den Verlust des Tieres, Verletzungen sind unmittelbar bei Abholung des Tieres dem Hotel anzuzeigen. Spätere Anzeigen einer Verletzung werden nicht anerkannt und lösen unter keinen Umständen eine Schadensersatzpflicht aus.
- Kann das Tier nicht zu dem vereinbarten Termin abgeholt werden, so ist dem Tierhotel dies unverzüglich anzuzeigen.
- Für mitgebrachte Sachen übernimmt das Hotel keine Haftung.
- Hotelbeginn und Hotelende:
Die Abgabe und das Abholen der Tiere erfolgt zu den im Antrag vermerkten Terminen. Die Uhrzeiten sind mit dem Betreiber kurzfristig (1 -2 Tage vor dem Datum) telefonisch abzustimmen. - Datenschutz:
Die persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten des Kunden unterliegen der Datenschutzregelung und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft. - Kenntnisnahme:
Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde die vorliegenden AGB (aIlg. Geschäftsbedingungen) erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. - Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist.
- Schlussbestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der Übrigen